Erfolgsfaktor Familie


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Ausgabe Juni 2010

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Titelseite des Newsletters „Erfolgsfaktor Familie“, Ausgabe Juni 2010

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Kontakt

Bei Fragen zum Förderprogramm betrieblich unterstützte Kinderbetreuung steht Ihnen die Servicestelle unter:

0800-0000 945

von Montag bis Freitag,
9 - 17 Uhr, kostenlos zur Verfügung.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail.

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Zehn Schritte zur Betrieblich unterstützten Kinderbetreuung und zur Unterstützung durch das ESF-Förderprogramm

Sie haben erkannt, dass sich Familienfreundlichkeit für Unternehmen rechnet: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind motivierter, leistungsfähiger und fallen seltener aus, wenn sie Beruf und Familie vereinbaren können. Deshalb haben Sie sich entschieden, familienfreundliche Maßnahmen in Ihrem Betrieb einzuführen. Wenn Sie Ihre Beschäftigten bei der Kinderbetreuung unterstützen möchten und bereit sind, dafür eigene Mittel zur Verfügung zu stellen, dann bietet Ihnen das Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung des Bundesfamilienministeriums Unterstützung. Bis zu zwei Jahre lang, längstens jedoch bis zum Ende der Laufzeit des Programms, übernimmt es maximal 50 Prozent der anfallenden Betriebskosten für neu geschaffene Betreuungsplätze für Mitarbeiterkinder – bei Hochschulen auch für Kinder von Studierenden –, die zu Beginn der Förderung das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Obergrenze liegt bei 6.000 Euro pro Platz und Jahr.

Weitere Infos:
Infos für Unternehmen
Betriebliche Kinderbetreuung: Fragen und Antworten

 

1. Nehmen Sie Kontakt zur Servicestelle auf

Die für das Förderprogramm eingerichtete Servicestelle beantwortet Ihre Fragen zur betrieblich unterstützten Kinderbetreuung kostenlos telefonisch und per E-Mail. Sie gibt detailliert Auskunft über das Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung und berät Sie umfassend zu den Voraussetzungen der Förderung. Überdies sind die Beraterinnen und Berater der Servicestelle auf verschiedenen Veranstaltungen bundesweit vor Ort.

Weitere Infos:
Servicestelle vor Ort

 

2. Ermitteln Sie den Bedarf an Betreuungsplätzen für Ihre Mitarbeiterkinder

Stellen Sie den tatsächlichen Betreuungsbedarf in Ihrem Unternehmen fest: Bedarf für Kinderbetreuung – heute und zukünftig; benötigte Plätze und Betreuungszeiten, Alter der zu betreuenden Kinder. Sie können hierfür Daten der Personalverwaltung auswerten und/ oder Ihre Beschäftigten anonym nach ihrem Betreuungsbedarf befragen.

Weitere Infos zur Bedarfsanalyse:
Internetportal von Mittelstand und Familie  (externer Link)

 

3. Entscheiden Sie sich für ein Betreuungsmodell

Möchten Sie eine neue Gruppe von Mitarbeiterkindern in einer bestehenden Kindertageseinrichtung schaffen oder sogar eine neue Betreuungseinrichtung ins Leben rufen, beispielsweise einen Betriebskindergarten? Entscheiden Sie sich für das Modell, das dem Betreuungsbedarf der Kinder Ihrer Beschäftigten entspricht. Gerade für kleine und mittlere Betriebe lohnt es sich zu prüfen, ob eine Kooperation mit anderen Unternehmen in Frage kommt, die ebenfalls Kinderbetreuungsplätze einrichten möchten. Im Bereich „Kooperationen“ des Online-Forums des Unternehmensnetzwerks „Erfolgsfaktor Familie“ gibt es die Möglichkeit, nach Kooperationspartnern  für die Kinderbetreuung zu suchen.

Weitere Infos:
Website-Forum

 

4. Suchen Sie sich Partner, die Sie unterstützen

Das örtliche Jugendamt und das jeweilige Landesjugendamt informieren Sie über die Voraussetzungen für die betrieblich unterstützte Kinderbetreuung. Träger von Einrichtungen können darüber beraten, wie die Kinderbetreuung organisiert werden kann. Auch Familien-Dienstleistungsunternehmen können Sie bei den ersten Schritten zur Umsetzung unterstützen. Kleinere und Mittlere Unternehmen können gegebenenfalls für die in Anspruch genommene Beratungsleistung eine Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erhalten.

Weitere Infos:
Übersicht über alle Landesjugendämter (externer Link)
Förderung von „Unternehmensberatungen“ durch das BAFA (externer Link)

 

5. Erstellen Sie ein Finanzierungskonzept

Legen Sie fest, wie viele Mittel Ihnen für die betriebliche Kinderbetreuung zur Verfügung stehen sollen und loten Sie den möglichen Finanzierungsanteil durch Ihr Unternehmen aus. Prüfen Sie, inwieweit in Ihr Projekt Mittel aus dem ESF-Förderprogramm sowie gegebenenfalls Elternbeiträge, Eigenmittel eines öffentlichen oder privaten Trägers und/ oder sonstige öffentliche oder private Mittel einfließen könnten.

 

6. Setzen Sie Ihren Plan schrittweise um

Unternehmen Sie erste Schritte zur Gründung eines Betriebskindergartens oder suchen Sie sich, wenn das Unternehmen nicht selbst die Kinderbetreuungseinrichtung betreiben wird, einen geeigneten Träger, der für Sie in einer bestehenden Einrichtung eine neue Gruppe mit Mitarbeiterkindern eröffnet. Gemeinsam mit den Eltern und dem Träger wird das pädagogische Konzept entwickelt.

 

7. Gesetzliche Voraussetzungen werden erfüllt und Vereinbarungen getroffen

Für die Einrichtung einer Kindertagesbetreuung benötigt der Träger eine Betriebserlaubnis, damit bestimmte Qualitätsanforderungen wie Eignung des Personals sowie bauliche und hygienische Anforderungen erfüllt werden. Regeln Sie die gegenseitigen Rechte und Pflichten unter den Beteiligten.

 

8. Der Träger der Einrichtung stellt einen Antrag auf Förderung

Der Träger der Einrichtung stellt einen Antrag auf Förderung (Download PDF 160 KB) bei der Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung: Die Antragsstellung findet in einem Online-Verfahren statt. Beim Ausfüllen des Antrags bietet die Servicestelle Unterstützung. Der Antrag muss so rechtzeitig gestellt werden, dass mit der Förderung spätestens zum 1. Juli 2011 begonnen werden kann.

Anträge müssen vor Projektbeginn rechtsverbindlich unterschrieben bei der Servicestelle eingereicht werden. Eine rückwirkende Förderung bereits begonnener Projekte ist ausgeschlossen.

 

9. Die Förderung kann bewilligt werden

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erlässt die Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung den Zuwendungsbescheid in der Reihenfolge der Antragseingänge. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

 

10. Die Betreuung kann starten!

Die Betreuung der Mitarbeiterkinder kann beginnen! Lassen Sie es alle wissen, dass Beschäftigte Ihres Unternehmens bei der Kinderbetreuung tatkräftig unterstützt werden. Eine betrieblich unterstützte Kinderbetreuung lohnt sich für alle.


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