Webanalyse / Datenerfassung Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend möchte seine Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site),
Verweildauer,
heruntergeladene PDFs,
eingegebene Suchbegriffe.
Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 183.172.xxx.xxx).
Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Die pseudonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.
Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?
Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.
Wo werden die Daten verarbeitet?
Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters, der ]init[ AG, in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.
▌ Externe Veranstaltung mit Beteiligung des Netzwerkbüros
Digitaler Dienstag - Pflegende Beschäftigte gemeinsam mit dem Netzwerkbüro „Erfolgsfaktor Familie“
Veranstaltung
84 Prozent der Pflegebedürftigen werden vorrangig zu Hause von ihren Angehörigen betreut. In der Folge sind immer mehr Beschäftigte der Doppelbelastung von Beruf und Pflege ausgesetzt. Die Pflegenden benötigen Unterstützung, um Beruf und Pflege gut vereinbaren zu können – auch und gerade von ihren Arbeitgebern.
Die Betreuung und Pflege eines Angehörigen bedeuten eine hohe, oft langandauernde zusätzliche Belastung parallel zur Berufstätigkeit. 84 Prozent der Pflegebedürftigen werden vorrangig zu Hause von ihren Angehörigen betreut. In der Folge sind immer mehr Beschäftigte der Doppelbelastung von Beruf und Pflege ausgesetzt. Die Pflegenden benötigen Unterstützung, um Beruf und Pflege gut vereinbaren zu können – auch und gerade von ihren Arbeitgebern. Eine familienfreundliche Unternehmenskultur sollte die Bedürfnisse von Menschen in einer Pflegesituation berücksichtigen und Verständnis für deren körperliche und psychische Belastungen aufbauen, damit sie weiterhin ihrem Beruf nachgehen können und als Fachkraft erhalten bleiben.
Sie erfahren kompakt aktuelle Daten und Fakten, gesetzliche Grundlagen, erprobte Beispiele und die wichtigsten Schritte zur Entwicklung betrieblicher Lösungen zur besseren Unterstützung Ihrer pflegenden Beschäftigten und damit zur Risikominimierung im Unternehmen.