Lebenshilfe Langenhagen Wedemark: Karriere in Teilzeit

Mit Jobsharing-Modellen den Mitarbeitenden entgegenkommen

Portrait von Diana Kortmann, im Hintergrund Schriftzug "Kindertagesstätte Domino"
Diana Kortmann (Bereichsleitung, Lebenshilfe Langenhagen Wedemark)© Bernd Münstermann GmbH

Unternehmen: Lebenshilfe Langenhagen Wedemark
Branche: Träger in der Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe
Ort: Langenhagen Wedemark
Bundesland: Niedersachsen
Mitarbeiter: 200

Vom Minijob zur Bereichsleitung: Diana Kortmann startet mit ein paar Stunden während ihrer Elternzeit und leitet nun im Jobsharing-Modell einen eigenen Bereich bei der Lebenshilfe Langenhagen Wedemark.

Einstieg im Rahmen eines Minijobs

Frau Kortmann, Erzieherin und Dipl.-Sozialpädagogin, stieg während ihrer ersten Elternzeit mit einem Minijob bei der Lebenshilfe ein. Mit fünf Stunden pro Woche unterstützte sie bei der Konzeptüberarbeitung des Krippenbereichs. Frau Kortmann war begeistert von dieser Möglichkeit und Unterstützung und blieb im Unternehmen.

Aufstieg dank Jobsharing

Nach ihrer zweiten Elternzeit stieg Frau Kortmann mit 16,5 Stunden wieder im Gruppendienst ein. Sie blieb im Gespräch mit ihrer Vorgesetzten und äußerte den Wunsch nach mehr Verantwortung. Als die Stelle als Leitung des heilpädagogischen Bereichs vakant war, bewarb sie sich unter der Bedingung, diese nicht (wie vorgesehen) in Vollzeit zu übernehmen. Gemeinsam entschied man sich für das Modell des Jobsharings. Die Vollzeitstelle wird hierbei auf mindestens zwei Mitarbeitende aufgeteilt. Um ihr berufliches und privates Leben besser zu vereinbaren, kann Frau Kortmann von weiteren Maßnahmen wie Homeoffice, Gleitzeit oder der Floating-Vereinbarung, bei der die Arbeitszeit je nach Bedarf der Kita und zeitlichen Ressourcen der Mitarbeitenden zwischen 20 und 25 Stunden betragen kann, profitieren.

Mehr Flexibilität mit dem Kombi-Job-Modell

Sollte Frau Kortmann ihre Stunden weiter aufstocken wollen, bietet die Lebenshilfe auch hier eine flexible Möglichkeit: das Kombi-Job-Modell. Hier erbringen Mitarbeitende in zwei verschiedenen Teilzeitstellen ihre gewünschte Gesamtarbeitszeit. So tritt beispielsweise eine junge Hochschulabsolventin, die in Vollzeit arbeiten möchte, eine auf 20 Stunden angelegte Stelle als Koordinatorin des Familienunterstützenden Dienstes an. Die restlichen 18 Stunden werden im Bereich Wohnen mit Assistenz abgeleistet.