Das Sozialgesetzbuch XI regelt, dass die Pflegeversicherung mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen soll. Es gibt im Zuge des demografischen Wandels immer mehr ältere berufstätige Menschen, die sich nicht mehr um Kinder, sondern um betagte Menschen kümmern. Dies kann Auswirkungen auf den Beschäftigungsumfang haben, da Pflegende häufig ihren Stundenumfang reduzieren müssen.
Lesen Sie hier, wie die gesamtgesellschaftliche Lage sich darstellt:
- Rund 5,7 Millionen Menschen waren im Dezember 2023 in Deutschland pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI).
- 4,9 Millionen oder 85,9 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. Davon 3,1 Millionen allein durch Angehörige. 800.000 Pflegebedürftige (14,1 Prozent) werden vollstationär betreut.
- 63 Prozent der Pflegenden sind weiblich, 36 Prozent männlich.
- 33,4 Prozent der Pflegenden sind in Vollzeit tätig, 28,2 Prozent in Teilzeit, 0,1 Prozent in Ausbildung und 38,2 Prozent sind nicht erwerbstätig.
- 45 Prozent der Hauptpflegepersonen pflegen mehr als fünf Jahre; weitere 45 Prozent zwischen einem und fünf Jahren. Die wöchentliche Pflegezeit liegt zwischen 8 und 49 Stunden.