Elterngeld Die wichtigsten Infos zu den Elterngeld-Varianten

Drei Elterngeld-Varianten

Das Elterngeld gibt es in drei Varianten:

  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonus

Alle drei Varianten können je nach Bedarf und individueller Situation miteinander kombiniert werden. Wie lange Beschäftigte Elterngeld erhalten, hängt davon ab, für welche Variante(n) sie sich entscheiden.

Basiselterngeld

Basiselterngeld können Eltern für mindestens zwei und für maximal zwölf Monate nach der Geburt ihres Kindes bekommen. Wenn beide Eltern das Elterngeld nacheinander nutzen und ihnen Erwerbseinkommen wegfällt, wird für zwei zusätzliche Monate (Partnermonate) Elterngeld gezahlt. Nehmen beide Eltern gleichzeitig Elterngeld in Anspruch, dann verbrauchen sie zusammen zwei Monate Basiselterngeld. Das Basiselterngeld kann nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes gezahlt werden; danach können Eltern nur noch das ElterngeldPlus oder den Partnerschaftsbonus beziehen.

Elterngeld Plus

ElterngeldPlus können Eltern doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld: Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus. Wenn Beschäftigte nach der Geburt nicht arbeiten, ist das ElterngeldPlus dafür nur halb so hoch wie das Basiselterngeld. Wenn sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten, kann das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein wie das monatliche Basiselterngeld mit Teilzeit. ElterngeldPlus ist daher besonders lohnenswert für Eltern, die früh nach der Geburt des Kindes in Teilzeit arbeiten. ElterngeldPlus können Eltern auch nach dem 14. Lebensmonat des eigenen Kindes bekommen – maximal bis zum 32. Lebensmonat für Geburten ab dem 01.09.2021 und bis zu 28 Monate für Geburten bis zum 31.08.2021. Allerdings muss die Auszahlung des Elterngelds ab dem 15. Lebensmonat ohne Unterbrechung stattfinden, da sonst die übrigen Monate verfallen.

Partnerschaftsbonus

Für Geburten ab dem 01.09.2021: Der Partnerschaftsbonus ist ein Angebot für Eltern, die sich ihre familiären und beruflichen Aufgaben partnerschaftlich untereinander aufteilen. Als Partnerschaftsbonus erhalten Eltern so mindestens zwei, aber maximal vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate pro Elternteil, wenn beide Elternteile in zwei bis vier aufeinanderfolgenden Monaten gleichzeitig 24 bis 32 Wochenstunden arbeiten. Entscheiden Eltern sich für den Partnerschaftsbonus, muss dieser für zwei bis vier Monate am Stück bezogen werden. Wie ElterngeldPlus können Eltern den Partnerschaftsbonus auch noch nach dem 14. Lebensmonat erhalten, maximal bis zum 32. Lebensmonat.

Für Geburten bis zum 31.08.2021: Der Partnerschaftsbonus ist ein Angebot für Eltern, die sich ihre familiären und beruflichen Aufgaben partnerschaftlich untereinander aufteilen. Als Partnerschaftsbonus können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der andere Elternteil jeweils vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus erhalten, wenn beide in vier aufeinanderfolgenden Monaten gleichzeitig 25 bis 30 Wochenstunden arbeiten. Der Partnerschaftsbonus muss für vier Monate am Stück bezogen werden. Wie beim ElterngeldPlus können Eltern den Partnerschaftsbonus auch noch nach dem 14. Lebensmonat erhalten, maximal bis zum 28. Lebensmonat.