Elterngeld Die wichtigsten Infos zu den Elterngeld-Varianten

Drei Elterngeld-Varianten

Das Elterngeld gibt es in drei Varianten:

  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonus

Alle drei Varianten können je nach Bedarf und individueller Situation miteinander kombiniert werden. Wie lange Beschäftigte Elterngeld erhalten, hängt davon ab, für welche Variante(n) sie sich entscheiden.

Basiselterngeld

Basiselterngeld können Eltern für mindestens zwei und für maximal zwölf Monate nach der Geburt ihres Kindes bekommen. Wenn beide Elternteile Elterngeld beantragen und einer der Elternteile weniger Einkommen hat als davor, wird für zwei zusätzliche Monate (Partnermonate) Elterngeld gezahlt. In jedem Monat, in dem beide Eltern gleichzeitig Elterngeld in Anspruch nehmen, verbrauchen sie zusammen zwei Monate Basiselterngeld. Monate, in denen die Mutter Anspruch auf Mutterschaftsleistungen hat, gelten als Basiselterngeldmonate der Mutter. Das Basiselterngeld kann nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes gezahlt werden; danach können Eltern nur noch das ElterngeldPlus oder den Partnerschaftsbonus beziehen. 
 

Für Geburten ab dem 1. April 2024: Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist nur noch maximal für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Ab dem 13. Lebensmonat kann ein Elternteil nur dann Basiselterngeld bekommen, wenn der andere Elternteil im selben Zeitraum entweder kein Elterngeld oder ElterngeldPlus bezieht. Ausnahmen: Eltern von Frühchen, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin geboren werden, Eltern von Zwillingen, Drillingen oder weiteren Mehrlingen sowie Eltern von neugeborenen Kindern mit Behinderung und Geschwisterkindern mit Behinderung, für die sie den Geschwisterbonus erhalten, können Basiselterngeld für mehr als einen Monat gleichzeitig bekommen. Sobald einer der Elternteile ElterngeldPlus bezieht, kann der andere Elternteil in diesem Zeitraum auch länger als einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld oder ElterngeldPlus bekommen.

Elterngeld Plus

ElterngeldPlus können Eltern doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld: Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus. Wenn Beschäftigte nach der Geburt nicht arbeiten, ist das ElterngeldPlus dafür nur halb so hoch wie das Basiselterngeld. Wenn sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten, kann das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein wie das monatliche Basiselterngeld mit Teilzeit. ElterngeldPlus ist daher besonders lohnenswert für Eltern, die früh nach der Geburt des Kindes in Teilzeit arbeiten. Basiselterngeld und ElterngeldPlus können miteinander kombiniert und abgewechselt werden. ElterngeldPlus können Eltern auch länger als einen Monat gleichzeitig mit dem anderen Elternteil bekommen – unabhängig davon, ob er gleichzeitig Basiselterngeld oder ElterngeldPlus bezieht. Anders als Basiselterngeld können Eltern das ElterngeldPlus auch nach dem 14. Lebensmonat des eigenen Kindes bekommen – maximal bis zum 32. Lebensmonat. Allerdings muss die Auszahlung des Elterngelds ab dem 15. Lebensmonat ohne Unterbrechung stattfinden, da sonst die übrigen Monate verfallen.

Partnerschaftsbonus

Der Partnerschaftsbonus ist ein Angebot für Eltern, die sich ihre familiären und beruflichen Aufgaben partnerschaftlich untereinander aufteilen. Als Partnerschaftsbonus erhalten Eltern mindestens zwei, aber maximal vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate pro Elternteil, wenn beide in zwei bis vier aufeinanderfolgenden Monaten gleichzeitig mindestens 24 und höchstens 32 Wochenstunden arbeiten. Entscheiden Eltern sich für den Partnerschaftsbonus, muss dieser für zwei bis vier Monate am Stück bezogen werden. Wie ElterngeldPlus können Eltern den Partnerschaftsbonus auch noch nach dem 14. Lebensmonat bekommen, maximal bis zum 32. Lebensmonat.

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