Betriebsvereinbarungen können auch mit finanziellen Zuschüssen Familien und Beschäftigte mit Pflege-Verantwortung unterstützen. Regelungen über Sachleistungen oder einen Arbeitgeberzuschuss beispielsweise zu Kinderbetreuungskosten, für Ferienprogramme oder zur Notfallbetreuung von Kindern, können Beschäftigte konkret entlasten und so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Vergleichbar ist die finanzielle Unterstützung für weitere Ausgaben von Familien oder für Beschäftigte mit Pflege-Verantwortung möglich.
Auch Angebote zur Beratung und Unterstützung durch einen externen Familienservice oder durch Pflegelotsen im Betrieb sind familienfreundliche Angebote.
Ein mögliches Thema für Betriebsvereinbarungen zur finanziellen Unterstützung der Beschäftigten ist:
Finanzielle Unterstützung von Kinderbetreuungskosten
In einer Betriebsvereinbarung kann ein Zuschuss des Arbeitgebers zu den Kosten der Kinderbetreuung geregelt werden. Für Arbeitgeberzuschüsse ist das Einkommenssteuergesetz (EstG) relevant, wonach Leistungen für Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder in Kitas oder vergleichbaren Einrichtungen steuerlich begünstigt sind, wenn sie zusätzlich zum Gehalt gewährt werden (§ 3 Nr. 33 EstG ; weitere Informationen finden Sie hier)
„Die Betriebsvereinbarung zur finanziellen Unterstützung von Familien setzt ein klares Zeichen für gelebte Familienfreundlichkeit. Sie hilft Beschäftigten konkret und macht uns als Arbeitgeber attraktiver.“
Personalleitung eines Unternehmens aus der Energiebranche
Beitrag der finanziellen Unterstützung bei den Kinderbetreuungskosten zur besseren Vereinbarkeit
Arbeitgeber können Betreuungskosten ganz oder teilweise übernehmen; dies entlastet Eltern direkt und wirkt familienfreundlich auf die Unternehmenskultur. Solche Maßnahmen steigern die Zufriedenheit und Motivation der Beschäftigten, weil die Kinderbetreuung zusätzlich finanziell mit abgesichert ist. Wenn Unternehmen Kita , Tagespflege oder andere Betreuungskosten anteilig mit übernehmen, sinkt die finanzielle Belastung der Eltern entsprechend. Besonders bei Beschäftigten in Teilzeit kann es sich mit dieser finanziellen Unterstützung „lohnen“, die Arbeitszeit aufzustocken oder nach der Elternzeit schneller wieder einzusteigen in den Beruf. Dies kann zu einer höheren Erwerbsbeteiligung – insbesondere von Frauen – beitragen und auch mögliche Karrierenachteile verringern.
Vorteile für Unternehmen:
Kostengünstige Umsetzung ohne zusätzliche Steuerlast, da Zuschüsse als Betriebsausgaben absetzbar sind
Erhöhung von Motivation und Produktivität der Beschäftigten
Reduzierung von Fehlzeiten und Leistungsabfall
Hohe Arbeitgeberattraktivität durch Zusatzangebote
Bessere Vereinbarkeit für Beschäftigte:
Finanzielle Entlastung durch (anteiligen) Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten
Erleichterter Wiedereinstieg nach der Elternzeit, die finanzielle Unterstützung schafft Anreize zur Nutzung von Kinderbetreuungsangeboten
Gleichberechtigte Chancen für Mütter und Väter hinsichtlich des Umfangs der Erwerbsbeteiligung
Übersicht: Mögliche Regelungen zur finanziellen Unterstützung bei den Kinderbetreuungskosten
Festlegung der Höhe des Zuschusses
- Feste Summe pauschal pro Monat oder nach Einzelnachweis
- Höhe des Zuschusses bei Teilzeitbeschäftigung, Elternzeit, Befristung
- Fälligkeit und Auszahlungsmodus
Festlegung des Personenkreises
Anspruch beispielsweise für Beschäftigte mit nicht schulpflichtigen Kindern
Definition förderfähiger Einrichtungen
Festlegung beispielsweise Kita, Krippe, Tagesmutter
Regelungen zur Abwicklung
Nachweispflichten, zum Beispiel Rechnungen und Zahlungsbelege