Was brauchen Beschäftigte? Familienfreundliche Inhalte für die Betriebsvereinbarung

Freistellung aus besonderem Anlass

Mit Freistellungsregelungen ist es möglich, Beschäftigten bedarfsorientierte Freistellungstage aus einem bestimmten Anlass zu gewähren. Mit Hilfe von Freistellungen zur Kinderbetreuung oder Angehörigenpflege kann die Vereinbarkeit von Familie und Beruf konkret verbessert werden. Das Angebot reicht von gesetzlichen Kurzzeit Freistellungen über tarifliche Zusatzansprüche bis hin zu freiwilligen betrieblichen Extra-Tagen.

Freistellungsregelungen in Betriebsvereinbarungen erweitern die gesetzlichen und tarifliche Freistellungsansprüche zum Beispiel bei besonderen familiären Anlässen wie der Geburt eines Kindes, aber auch im Fall von familiären Notlagen oder akuten Pflegeaufgaben. Dabei kann es sich um eine stundenweise oder tageweise Freistellung handeln, bis hin zu einem festen Zeitkontingent innerhalb eines Jahres.

Zwei mögliche Themen für Betriebsvereinbarungen zu Freistellungsregelungen sind:

1. Freistellungstage aus besonderem Anlass

Mit Freistellungsregelungen können über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus in einer Betriebsvereinbarung zusätzliche bezahlte oder unbezahlte freie Tage ermöglicht werden. Damit kann auf die spezifischen Bedürfnisse von Beschäftigten reagiert werden oder besondere Belastungen ausgeglichen werden.

„Unsere Betriebsvereinbarung 'Babytage' gewährt vier zusätzliche freie Tage für  den zweiten Elternteil nach der Geburt. Sie ist inklusiv formuliert für 'Regenbogenfamilien' und verschiedene Familienkonstellationen.“

Personalleitung eines Unternehmens aus dem Gesundheitswesen

Beitrag von Freistellungstagen aus besonderem Anlass zur besseren Vereinbarkeit 

Zusätzliche beziehungsweise bedarfsorientierte Urlaubstage ermöglichen es Eltern und pflegenden Angehörigen, auf akute familiäre Situationen zu reagieren, unabhängig vom Anspruch auf Erholungsurlaub. Dazu gehören beispielsweise die tageweise Freistellung von Ehepartnern bei der Geburt eines Kindes, aber auch bei akuten Pflege- oder Betreuungsaufgaben.

Vorteile für Unternehmen:

  • Freistellungstage schaffen Vertrauen in den Arbeitgeber, der familiäre Belastungssituationen im Sinne des Gesundheitsschutzes anerkennt

  • Reduzierung von Fehlzeiten und Leistungsabfall durch hohe Motivation der Beschäftigten

  • Hohe Arbeitgeberattraktivität durch Zusatzangebote

Bessere Vereinbarkeit für Beschäftigte:

  • Weniger Stress und Planungsdruck, wenn zu besonderen Ereignissen (zum Beispiel Geburt des Kindes, Schulstart, Pflege-Notfall) bezahlte Freistellungstage zur Verfügung stehen

  • Transparenz für alle Beschäftigten, da klare Regelung, zu welchen Anlässen eine Freistellung gewährt wird

  • Verbesserte Vereinbarkeit auf Dauer, weil Pflege- oder Betreuungsspitzen durch zusätzliche Freistellungszeiten abgefangen werden können

Übersicht: Mögliche Regelungen zu Freistellungstagen aus besonderem Anlass

Kurzfristige Freistellung bei Kinderkrankheit und Betreuungsausfall

Kontingent an festgelegten, bezahlten Freistellungszeiten bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung aus familiären Gründen (beispielsweise Kind krank, Schließung von Kita und Schule), zusätzlich zu gesetzlichen Kinderkrankentagen

Kurzfristige Freistellung bei Pflege naher Angehöriger

Erweiterung der gesetzlichen Pflegefreistellung über Regelungen des Pflegezeitgesetzes hinaus, beispielsweise durch

  • Verlängerung der Dauer der Freistellung in besonderen Fällen
  • Ermöglichung von Teilzeitmodellen während der Pflegephase, beispielsweise Reduzierung der Arbeitszeit auf definierte Mindestwochenstunden, flexible Verteilung der Arbeitszeit
  • Bereitstellung von Informations- und Beratungsangeboten für pflegende Angehörige

Zusätzliche Urlaubstage oder Sonderurlaub bei Ereignissen mit Familienbezug

Ein oder mehrere zusätzliche/r Urlaubstag/e beziehungsweise Sonderurlaub aus bestimmtem Anlass, zum Beispiel Geburt eines Kindes, Einschulung, Umzug aus familiären Gründen

Erweiterung der Freistellungsregelungen für Patchwork- und Pflegefamilienkonstellationen

Erweiterung der anspruchsberechtigten Personen, zum Beispiel auf Pflege- und Adoptivkinder, Stiefkinder, Partnerin/Partner einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft

2. Wahloption „Zeit statt Geld“

In einer Betriebsvereinbarung kann Beschäftigten bei vereinbarten Gehalts- oder Tariferhöhungen die Wahl eingeräumt werden, statt Geld zusätzliche „Freizeit“ zu erhalten. Diese „Freizeit“ kann in Form von Urlaubstagen oder einer reduzierten Wochenarbeitszeit in Anspruch genommen werden. Diese Wahloption „Zeit statt Geld“ ist in verschiedenen Tarifverträgen vereinbart und lässt sich auch in einer Betriebsvereinbarung regeln oder anpassen, wenn dies im Tarifvertrag vorgesehen ist.

Beitrag der Wahloption „Zeit statt Geld“ zur besseren Vereinbarkeit

Die Regelung „Zeit statt Geld" gibt Beschäftigten die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob sie mehr Freizeit oder mehr Gehalt bevorzugen. Wer sich für zusätzliche freie Zeit entscheidet, kann diese gezielt nutzen – sei es für die Kinderbetreuung, die Pflege von Angehörigen oder zur persönlichen Erholung. Gerade Eltern profitieren davon besonders – sie können temporär familiären Verpflichtungen mehr Raum geben. Da die Wahl jährlich neu getroffen werden kann, lässt sich das Modell flexibel an die eigene Lebenssituation anpassen. In einer Phase mit kleinen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen kann man mehr Zeit wählen – und in anderen Lebensphasen wieder auf ein höheres Einkommen umsteigen.

Vorteile für Unternehmen:

  • Erhöhung von Motivation und Produktivität der Beschäftigten

  • Reduzierung von Fehlzeiten und Leistungsabfall

  • Hohe Arbeitgeberattraktivität durch Angebot der Wahloption 

Bessere Vereinbarkeit für Beschäftigte:

  • Mehr zeitliche Flexibilität zugunsten familiärer Bedürfnisse, ermöglicht mehr Zeit für die Familie

  • Reduktion von Stress und arbeitsbedingten Belastungen

  • Höhere Selbstbestimmung und (Zeit-)Autonomie durch Wahloption

Übersicht: Mögliche Regelungen der Wahloption „Zeit statt Geld“

Festlegung der Anspruchsberechtigung ggf. priorisiert für Familien und Pflegende

Für alle Beschäftigten oder als Anspruch priorisiert für Eltern (zum Beispiel mit Kindern unter 12 Jahren) und Pflegende von Angehörigen

Umwandlungsrate von Geld zu Zeit

Festlegung, in welchem Verhältnis Geld in Zeit umgewandelt wird (maximal x Prozent Gehalt = maximal x Tag/e Freizeit)

Dokumentation der zur Verfügung stehenden Freizeit

Regelungen dazu, wie die umgewandelte Freizeit erfasst wird und welches System dazu verwendet wird

Umgang mit Zeitgutschriften

Regelung, in welchem Zeitraum der Ausgleich von Geld in Freizeit erfolgen soll