Was brauchen Beschäftigte? Familienfreundliche Inhalte für die Betriebsvereinbarung

Ortsflexibles Arbeiten - „Remote Work“

Eine Betriebsvereinbarung kann Regelungen zum Arbeitsort festlegen, und zwar an welchen Orten (unabhängig vom Standort des Unternehmens), in welchem Umfang (fester Anteil an Arbeitstagen) und mit welcher technischen Ausstattung mobil und ortsflexibel außerhalb des Betriebs gearbeitet werden kann. „Remote Work“ bezeichnet das Arbeiten außerhalb eines festen Arbeitsplatzes im Unternehmen. Dabei kann unterschieden werden zwischen mobiler Arbeit – der ortsunabhängigen Arbeit von einem beliebigen Ort aus – und Homeoffice mit festem Arbeitsplatz Zuhause. Wo dies arbeitsorganisatorisch möglich ist, können mobile Arbeit und Homeoffice in Betriebsvereinbarungen den Beschäftigten eine bessere Abstimmung von Arbeits- und Familienzeiten ermöglichen und zu einer besseren Vereinbarkeit beitragen. Beschäftigte können so Pendelwege zum Arbeitsplatz oder Wegezeiten zu Kita oder Schule verkürzen und wertvolle Familienzeit gewinnen. 

Zwei mögliche Themen für Betriebsvereinbarungen zum ortsflexiblen Arbeiten („Remote Work“) sind:

1. Mobiles Arbeiten

Mobiles Arbeiten ermöglicht es Beschäftigten, ortsunabhängig außerhalb der Betriebsstätte zu arbeiten. Die Regelungen zu mobiler Arbeit halten fest, an welchen Orten und in welchem Umfang (zum Beispiel Anteil an Arbeitstagen) mobil gearbeitet werden darf. Da es keinen festgelegten Arbeitsort mit eingerichtetem Arbeitsplatz gibt (im Unterschied zum Homeoffice), entfällt die Anwendung der Arbeitsstättenverordnung. Weitere Informationen finden Sie hier.

„Mobiles Arbeiten funktioniert dann gut, wenn Zuständigkeiten, Erreichbarkeit und Arbeitszeit transparent geregelt sind.“ 

Personalleitung eines Unternehmens aus dem Bereich Produktion

Beitrag von mobiler Arbeit zur besseren Vereinbarkeit

Eine Betriebsvereinbarung zum mobilen Arbeiten schafft verbindliche Rahmenbedingungen, unter denen Beschäftigte ihre berufliche Arbeit flexibel außerhalb des Betriebs erbringen können. Sie regelt insbesondere zeitliche und örtliche Spielräume und erleichtert damit die Anpassung der Arbeit an familiäre Bedürfnisse, etwa bei Betreuungspflichten oder kurzfristigen privaten Anforderungen.

Vorteile für Unternehmen:

  • Flexible Einsatzmöglichkeit von Personal

  • Potenziell geringere Fehlzeiten von Beschäftigten

  • Höhere Zufriedenheit und Motivation der Beschäftigten

  • Steigerung der Arbeitgeberattraktivität

Bessere Vereinbarkeit für Beschäftigte:

  • Höhere zeitliche Flexibilität bzw. bessere Anpassung an Familienzeiten, zum Beispiel bei Bring- und Holzeiten von Kindern

  • Reduzierung von Pendelzeiten und -kosten

  • Vereinfachte Organisation von Kinderbetreuung oder Pflegeaufgaben

  • Mehr Autonomie bei der Arbeitsgestaltung 

Übersicht: Mögliche Regelungen zur mobilen Arbeit

Definition mobile Arbeit (und Abgrenzung zu Homeoffice)

Möglichkeit der Arbeit außerhalb der Betriebsstätte, die orts-unabhängig erbracht werden kann, zum Beispiel im Coworking-Space, im Homeoffice, in der Wohnung von Angehörigen, unterwegs auf der Zugfahrt, beim Kunden. Klare Abgrenzung der möglichen Arbeitsorte, damit Beschäftigte wissen, ob sie „überall mobil“ oder nur „fest zu Hause“ arbeiten dürfen.

Festlegung von Arbeitszeiten und Erreichbarkeit

Schutz vor Arbeitszeit Entgrenzung sowie Unterstützung der effektiven Zusammenarbeit in Teams, zum Beispiel durch:

  • Feste Kernzeiten und Zeiten für gemeinsame Termine
  • Zeitlicher Rahmen für mobiles Arbeiten ganz oder teilweise (zum Beispiel Umfang bis zu x Tage/Woche)
  • Keine Erreichbarkeit nach einer bestimmten Uhrzeit

Anspruchsvoraussetzungen und Genehmigungsverfahren

Transparente Kriterien, welche Beschäftigtengruppen in welchem Umfang mobiles Arbeiten nutzen darf, schafft gleiche Chancen für Eltern und Pflegende

Ausstattung und Kostenübernahme

  • Bereitstellung von technischer Arbeitsausstattung (zum Beispiel Laptop, Smartphone, Bildschirm, Tastatur, Webcam) durch den Arbeitgeber
  • Kostenerstattung für energiespezifische Aufwendungen bei Homeoffice (zum Beispiel vereinbarter Pauschbetrag pro Monat)

Recht auf Rückkehr in den Betrieb 

Recht auf Rückkehr in den Betrieb zum Beispiel aus der Elternzeit oder Pflegephase verhindert berufliche Nachteile und schützt langfristige Karriereplanung

2. Homeoffice

Als „Homeoffice“ wird das gelegentliche oder ständige Arbeiten in den privaten Räumlichkeiten des Arbeitnehmers bezeichnet. Hierfür werden vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze definiert. In Abgrenzung zu mobilem Arbeiten unterliegt Homeoffice der Arbeitsstättenverordnung und stellt bestimmte Anforderungen an Telearbeitsplätze (ArbStättV §2 Absatz 7). Danach sind Telearbeitsplätze vom Arbeitgeber ausgestattete Bildschirmarbeitsplätze im Zuhause der Beschäftigten, und Arbeitgeber und Beschäftigte müssen die wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Nutzung festlegen (weitere Informationen zur rechtlichen Situation flexibler Arbeitszeiten finden Sie hier).

Beitrag von Homeoffice-Möglichkeiten zur besseren Vereinbarkeit

Die Regelung von Homeoffice in einer Betriebsvereinbarung legt die wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Homeoffice-Nutzung (oft feste Anzahl von Tagen pro Woche) fest. Sie ermöglicht es Beschäftigten, ihre Arbeit dauerhaft oder regelmäßig von zu Hause aus zu erbringen. Klare Regeln sorgen dabei für Verlässlichkeit und Planungssicherheit – ein Vorteil besonders für Beschäftigte mit Familien- und Pflegeaufgaben, die zeitliche Flexibilität benötigen.

Vorteile für Unternehmen:

  • Reduzierung von Kosten und von Bedarf an Bürofläche

  • Potenziell geringere Fehlzeiten

  • Höhere Zufriedenheit und Motivation der Beschäftigten

  • Steigerung der Arbeitgeberattraktivität

  • Beitrag zu nachhaltiger Unternehmensführung (weniger Pendelverkehr)

  • Höhere Arbeitszeitumfänge von Teilzeitbeschäftigten möglich, weil Wegezeiten wegfallen

Bessere Vereinbarkeit für Beschäftigte:

  • Höhere zeitliche Flexibilität bzw. bessere Anpassung an Familienzeiten, zum Beispiel bei Bring- und Holzeiten von Kindern

  • Reduzierung von Pendelzeiten und -kosten

  • Vereinfachte Organisation von Kinderbetreuung oder Pflegeaufgaben

Übersicht: Mögliche Regelungen zum Homeoffice

Definition Homeoffice (und Abgrenzung zu mobiler Arbeit)

Möglichkeit der Arbeit außerhalb der Betriebsstätte an einem festen Arbeitsplatz in der eigenen Wohnung

Regelungen zu Arbeitszeiten und Erreichbarkeit

Schutz vor Arbeitszeit Entgrenzung sowie Unterstützung der effektiven Zusammenarbeit in Teams, zum Beispiel durch:

  • Feste Kernzeiten und Zeiten für gemeinsame Termine
  • Zeitlicher Rahmen für mobiles Arbeiten (zum Beispiel bis zu x Tage/Woche)
  • Keine Erreichbarkeit nach einer bestimmten Uhrzeit

Anspruchsvoraussetzungen und Genehmigungsverfahren

Transparente Kriterien, welche Beschäftigtengruppen in welchem Umfang (zum Beispiel Anzahl Tage pro Woche oder pro Monat) mobiles Arbeiten nutzen darf, schafft gleiche Chancen für Eltern und Pflegende

Ausstattung und Kostenübernahme

  • Bereitstellung von technischer Arbeitsausstattung (zum Beispiel Laptop, Smartphone, Bildschirm, Tastatur, Webcam) durch den Arbeitgeber
  • Kostenerstattung für energiespezifische Aufwendungen bei Homeoffice (zum Beispiel vereinbarter Pauschbetrag pro Monat)

Rückkehrrechte in den Betrieb

Recht auf Rückkehr in den Betrieb nach bestimmten Ereignissen (zum Beispiel Elternzeit, Pflegephase) verhindert berufliche Benachteiligung und schützt langfristige Karriereplanung